Dichtheitsprüfung / Zustands- und Funktionsprüfung
ier gibt es verschiedene gesetzliche Vorschriften und Regelungen zur Durchführung und Fristen. Die zuständige Stadt oder Kommune gibt Auskunft zu den gültigen Regelungen. Grundsätzlich gilt, dass die Durchführung der Prüfungen nur von qualifizierten, sachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen. Unsere Mitarbeiter und unsere technische Ausrüstung entsprechen in allen Punkten diesen Anforderungen.
Wir führen Zustands- und Funktionsprüfung je nach Anforderung mit verschiedenen Verfahren durch, das sind
- die „optische Inspektion“ als Kanalfernsehuntersuchung nach DIN 1986-30
- die vereinfachte Dichtheitsprüfung mittels Absperrblasen und Befüllung mit Luft oder Wasser
- die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
Wir beraten Sie gerne, wann und wie eine Dichtheitsprüfung an Ihrem Objekt durchzuführen ist.
Aktuelle Lage zur Dichtigkeitsprüfung
Information des Landes NRW

